Rechtsprechung
BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 111.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausnahmegenehmigung für einen Tagesausflug als Einzelreisender nach Berlin - Erledigung einer Hauptsache - Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Ablehnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.11.1973 - I WB 74.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 111.87
Diese Regelung, die in ihren wesentlichen Aussagen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4.Juni 1973 enthalten war, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; BVerwG Beschluß vom 26. April 1984 - 1 WB 129/83) rechtlich nicht zu beanstanden.Denn damit würde der Kreis derjenigen Soldaten, die als Geheimnisträger der Stufe II in und durch Länder des kommunistischen Machtbereichs reisen könnten, nicht unerheblich erweitert, was wiederum eine beträchtliche Erhöhung des Sicherheitsrisikos zur Folge hätte; gerade dies aber sollte durch die in dem Erlaß angeordneten Reisebeschränkungen vermieden werden (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Senats zu dem Begriff der "außergewöhnlichen Umstände", der in dem früheren Reiseerlaß enthalten war: BVerwGE 46, 190, 195 [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73]; BVerwG Beschluß vom 26. April 1984 - 1 WB 129/83).
Hingegen steht, falls ein besonders begründeter Einzelfall zu bejahen ist, die Entscheidung über die Genehmigung im Ermessen des BMVg; diese Ermessensentscheidung könnte vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der BMVg die gesetzlichen Grenzen des Ermessens verkannt oder überschritten hat oder ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BVerwGE 46, 190, 195) [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73].
- BVerwG, 26.04.1984 - 1 WB 129.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 111.87
Diese Regelung, die in ihren wesentlichen Aussagen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4.Juni 1973 enthalten war, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; BVerwG Beschluß vom 26. April 1984 - 1 WB 129/83) rechtlich nicht zu beanstanden.Denn damit würde der Kreis derjenigen Soldaten, die als Geheimnisträger der Stufe II in und durch Länder des kommunistischen Machtbereichs reisen könnten, nicht unerheblich erweitert, was wiederum eine beträchtliche Erhöhung des Sicherheitsrisikos zur Folge hätte; gerade dies aber sollte durch die in dem Erlaß angeordneten Reisebeschränkungen vermieden werden (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Senats zu dem Begriff der "außergewöhnlichen Umstände", der in dem früheren Reiseerlaß enthalten war: BVerwGE 46, 190, 195 [BVerwG 16.11.1973 - I WB 74/73]; BVerwG Beschluß vom 26. April 1984 - 1 WB 129/83).
- BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
Auszug aus BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 111.87
Dieser sogenannte Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nach dem auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nur dann zulässig, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.; BVerwG Beschlüsse vom 2. September 1987 - 1 WB 121/83 - und vom 24. November 1987 - 1 WB 105/86). - BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 105.86
Wehrrecht - Soldat - Sicherheitsüberprüfung - NPD-Mitgliedschaft - Entziehung des …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 111.87
Dieser sogenannte Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nach dem auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nur dann zulässig, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.; BVerwG Beschlüsse vom 2. September 1987 - 1 WB 121/83 - und vom 24. November 1987 - 1 WB 105/86). - BVerwG, 04.03.1976 - 1 WB 65.75
Auszug aus BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 111.87
Diese Regelung, die in ihren wesentlichen Aussagen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4.Juni 1973 enthalten war, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; BVerwG Beschluß vom 26. April 1984 - 1 WB 129/83) rechtlich nicht zu beanstanden.
- BVerwG, 06.11.1989 - 1 WB 135.89
Antrag eines Soldaten auf Genehmigung einer außerdienstlichen Reise zur Teilnahme …
Diese Regelung, die in ihren wesentlichen Aussagen schon im Reiseerlaß des BMVg - Fü S II 6 - vom 10. April/4. Juni 1973 enthalten war, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 46, 190; 53, 142 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 65/75]; 76, 363 [BVerwG 26.03.1985 - 1 D 65/84]; BVerwG Beschluß vom 7. April 1988 - 1 WB 111/87) rechtlich nicht zu beanstanden.